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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz:"Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des Inneren zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden"-Verfassungskonform?

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Sabine
01.08.2006 19:10:50


Abgesehen davon,daß der Ausdruck "zeitlich befristet"sehr dehnbar und überaus "schwammig" ist,ist dieser Passus überhaupt mit der Verfassung konform? Speziell dann, wenn es sich bei der Erprobung von Waffen um Mikrowellenwaffen handelt, verursachen Waffen übermäßiges Leiden über lange Zeit,dies kann doch nicht mit den Menschenrechten,auf Basis derer die Gesetze begründet sein müssen,übereinstimen?!!!!

Könnte man diesen Passus nicht von einem Verfassungsjuristen kommentieren lasssen?
Betreff Autor Angeklickt Datum/Zeit

Das Ende des Privatlebens ist in Sicht (Update 11.8.2010)

Dr. Munzert 40210 28.07.2006 13:33:49

Re: Strahlen über den Köpfen

Infoman 2672 18.09.2006 19:01:55

Re: Striptease-Strahlen

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Re: Elektromagnetisches Spektrum = Waffensystem

Dr. Munzert 2567 09.08.2006 02:17:39

Re: Radar sieht Menschen hinter Mauern

Infoman 2592 06.08.2006 23:41:52

Re: Radar sieht Menschen hinter Mauern

Infoman 2851 06.08.2006 19:09:08

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz:"Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des Inneren zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden"-Verfassungskonform?

Sabine 2322 01.08.2006 19:10:50



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