Deutsche Geheimdienstmitarbeiter dürfen überwachen, abhören, verfolgen usw., aber nicht töten oder verhaften. Der Jurist und Spiegel-Redakteur Dr. Darnstädt schreibt dazu (2009, S. 147): "Geheimdienstler galten als ungefährlich, weil sie niemanden verhaften und niemanden erschießen durften".
Durch moderne Mikrowellentechnik ergeben sich jedoch neue Möglichkeiten, nicht nur für Kriminelle. Überwachen können Geheimdienstleute ja auch mittels Mikrowellen [
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Dr. Darnstädt beschreibt auch, wie leicht harmlose, unschuldige BürgerInnen durch Behörden zu Verdächtigen gemacht werden können, die dann mit dem vollen Überwachungs-Programm angegangen werden! "Völlig ohne eigenes Zutun müsse jeder damit rechnen, zum Objekt staatlicher Inquisition zu werden" (2009, S. 89), vgl. [
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7 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.07.2010 09:28 von Dr. Munzert.